Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Lieferungs-, Zahlungs- und sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vertragsannahmeerklärungen der Musikschule TonArts in Chemnitz und sind Grundlage aller Verkäufe, Lieferungen, Dienst- und sonstiger Verträge einschließlich Beratungs-, Auskunfts-, Unterrichts,- und sonstiger Serviceleistungen der Musikschule TonArts. Sie gelten mit Vertragsschluss durch den Vertragspartner als angenommen.
Des Weiteren stellen diese allgemeinen Geschäftbedingungen eine ergänzende rechtliche Grundlage, über bestehendes Recht hinaus, für alle Aktivitäten und Veröffentlichungen, insbesondere für alle von der Musikschule TonArts unterhaltenen Internetauftritte dar.
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Musikschule TonArts wirksam.
Bei Verträgen mit anderen Unternehmen sowie allen Kaufleuten im Sinne der §§ 1 ff. HGB, soweit der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtlichem Sondervermögen erfolgt der Vertragsschluss ausschließlich unter der Zugrundelegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule TonArts. Entgegenstehende allgemeine Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden hierdurch ausgeschlossen. Ein ausdrücklicher Widerspruch durch die Musikschule TonArts bei Vertragsschluss ist daher nicht erforderlich.
Bei Ergänzungs- bzw. Folgeaufträgen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, auch wenn sie nicht noch einmal explizit beigefügt oder erwähnt werden.
§ 2 - Angebote und Veröffentlichungen:
Angebote und Veröffentlichungen der Musikschule TonArts, insbesondere vorvertragliche Mitteilungen, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, Präsentationen sowie Internetauftritte und Werbung aller Art sind freibleibend und unverbindlich. Alle darin angegebenen Preise, Produktbeschreibungen und sonstigen Daten unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur informativen Charakter.
Damit ein Angebot von der Musikschule TonArts als verbindlich im Sinne der Grundlage eines Vertragsschlusses angesehen werden kann, muss das entsprechende Angebot ausdrücklich als solches gekennzeichnet sein.
§ 3 - Copyright:
Alle für eine Dienstleistung verwendeten Materialien und Hilfsmittel sowie alle zum Einsatz kommenden theoretischen Modelle sind Eigentum der Musikschule TonArts und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht kopiert, weiterverbreitet, verändert, verarbeitet oder anderweitig eingesetzt werden.
Alle auf den Internetauftritten der Musikschule TonArts befindlichen Grafiken, Skripte und Texte sind, sofern nicht anders angegeben, Eigentum der Musikschule TonArts. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht kopiert, weiterverbreitet, verändert, verarbeitet oder anderweitig eingesetzt werden.
Die Nutzungsrechte an den von der Musikschule TonArts erbrachten Leistungen gehen nur insoweit auf den Vertragspartner über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Darüber hinausgehende Verwertungen durch den Vertragspartner sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Musikschule TonArts über eine geplante, über die Vereinbarung hinausgehende Verwertung vorab zu unterrichten und sich diese genehmigen zu lassen.
Die Urheberrechte bleiben bei der Musikschule TonArts. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den von der Musikschule TonArts erbrachten Leistungen auf den Vertragspartner übertragen werden, bedarf dies einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit der Festlegung des dafür zu entrichtenden Honorars. Die für die Übertragung notwendigen formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt der Vertragspartner in eigener Regie und auf eigene Kosten.
Soweit der Vertragspartner in einer über die Auftragserteilung hinausgehenden Aktion von der Musikschule TonArts erarbeitete Konzepte und Ausarbeitungen jedweder Art übernimmt, bedarf dies der Zustimmung der Musikschule TonArts. Die Musikschule TonArts ist in diesem Fall berechtigt, eine Sondervergütung in Rechnung zu stellen.
Urheberbenutzungs- und Eigentumsrechte an von der Musikschule TonArts im Rahmen einer Präsentation vorgelegten oder dargebotenen Arbeiten und Leistungen verbleiben bei der Musikschule TonArts. Dasselbe gilt für Arbeiten, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt sind.
Entsprechend den vorstehenden Absätzen bleiben auch Dateien im Eigentum der Musikschule TonArts.
§ 4 - Vertragsgegenstand:
Alle von der Musikschule TonArts erbrachten Leistungen beinhalten grundsätzlich nur Empfehlungen, deren praktische Umsetzung im Ermessen des jeweiligen Vertragspartners selbst liegt.
Insbesondere gilt dies für alle Unterrichtsleistungen inklusive etwaiger Konzert- oder Prüfungsvorbereitungen.
Dies gilt ebenfalls für alle musikalisch-künstlerichen Leistungen, die von der Musikschule TonArts erbracht werden, sei dies in Form von Auftritten, Konzerten oder Arrangements.
Die Musikschule TonArts ist, auch ohne explizite Erwähnung in jedem einzelnen Vertrag, zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.
Die Musikschule TonArts ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Dazu benötigt sie nicht die Zustimmung des Vertragspartners.
Während der gesetzlichen Feiertagen und Schulferien des Freistaates Sachsens findet kein Unterricht statt.
§ 5 - Vertragsabschluß:
Alle Verträge zwischen der Musikschule TonArts und einem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie der Unterschrift beider Parteien.
§ 6 - Rücktritt:
Die Musikschule TonArts ist jederzeit zum Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag berechtigt:
1. wenn sich für die Musikschule TonArts aus den Angaben des Vertragspartners oder dessen nicht vertragkonformem Verhalten bei der Abwicklung eines Vertrages mit der Musikschule TonArts der begründete Verdacht ergibt, dass der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird.
2. bei Irrtümern aufgrund von Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern in den jeweiligen Verträgen oder bei Ausführung derselben.
3. bei Ereignissen höherer Gewalt. Diesen steht gleich, wenn aufgrund von Umständen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (wie z.B. unterbrochenen Verkehrsverbindungen, unzumutbaren Wetterbedingungen, Streiks) die Erbringung der Leistung für die Musikschule TonArts unmöglich geworden ist, unabhängig davon, ob sie beim Hauptunternehmen selbst oder bei einem von ihm beauftragten unabhängigen, zuarbeitenden Unternehmen eintreten.
Sollte die Leistungserbringung durch die Musikschule TonArts aufgrund des Vorliegens höherer Gewalt oder dieser gleich stehender Umstände nur mit Verspätung möglich sein, ist die Musikschule TonArts berechtigt, auch innerhalb eines Verzuges, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles unter den bereits genannten Bedingungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Musikschule TonArts ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntniserlangung über den Rücktrittsgrund zu informieren.
Der Musikschule TonArts bekannt gewordene Umstände, die die Bonität des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, hat dieser in geeigneter Art (Bankbestätigung, Vorschussleistung etc.) auf eigene Rechnung auszuräumen. Ist der Vertragspartner dazu nicht in der Lage, so ist die Musikschule TonArts ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensansprüche, können in diesen Fällen gegen die Musikschule TonArts nicht geltend gemacht werden.
Kein Rücktrittsrecht besteht in Fällen, da Teilleistungen aufgrund interner Gründe der Musikschule TonArts oder aufgrund von Krankheit (ärztlich belegt) des Vertragspartners nicht erbracht werden können. In diesen Fällen werden die nicht erbrachten Teilleistungen an einem späteren Zeitpunkt erbracht. Dies gilt nicht für je drei krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle durch die Musikschule TonArts pro Schuljahr.
§ 7 - Vergütung:
Die an die Musikschule TonArts zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall.
Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten.
Die Musikschule TonArts behält sich das Recht vor, jederzeit die Entgelte für zu erbringende Leistungen zu korrigieren. Die Musikschule TonArts ist verpflichtet, diese Korrektur vorher schriftlich den Vertragspartnern anzuzeigen.
Die Musikschule TonArts ist berechtigt, bei Auftragserteilung größerer Projekte und während der Leistungszeit angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
§ 8 - Fälligkeit und Zahlung:
Das vereinbarte Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung wird in der Regel vertraglich vereinbart zum 01. eines jeden Monats, ohne Abzug von Skonto, für den Folgemonat fällig. Daraus ergibt sich die Fälligkeit von zwei Monatsbeiträgen zu Vertragsbeginn. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der Musikschule TonArts.
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist die Musikschule TonArts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,0% p.a. ab dem Fälligkeitsdatum sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu fordern und ein sofortiges Unterrichtsverbot zu erteilen.
Darüber hinaus ist die Musikschule TonArts berechtigt, weiteren, durch Zahlungsverzug entstandenen Schaden gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.
Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung durch die Musikschule TonArts, die nach Eintritt der Fälligkeit des Leistungsentgelts erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Vertragspartner in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.
Zahlungen dürfen nur an die Musikschule TonArts erfolgen, nicht an Vertreter oder beauftragte Unternehmen.
Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderer Wertpapiere erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehender Kosten durch den Vertragspartner, und der Verpflichtung, alle Diskontzinsen und Spesen nach Berechnung der Musikschule TonArts zu tragen.
Alle Forderungen der Musikschule TonArts werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Vertragspartners zu mindern.
Tritt ein Vertragspartner vom Vertrag zurück, ohne dass dies auf ein Verhalten der Musikschule TonArts zurückzuführen ist, oder erklärt die Musikschule TonArts den Rücktritt bzw. kündigt es den Vertrag aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, das Gesamtauftragsvolumen abzüglich ersparter Kosten voll zu vergüten.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten nicht oder nicht in der von der Musikschule TonArts angegebenen Höhe eingespart worden sind.
Ein Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung durch die Musikschule TonArts anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
§ 9 - Haftung:
Eine Haftung für Schäden jedweder Art, die aufgrund von Dienst-, Beratungs-, Sach- oder sonstigen Leistungen seitens der Musikschule TonArts entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Insbesondere haftet die Musikschule TonArts nicht für gesundheitliche Schäden der Vertragspartner die im Zusammenhang mit Unterrichts- oder Trainingsleistungen eingetreten sind.
Auch bei Verzug der Musikschule TonArts sowie einer von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist die Musikschule TonArts zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Musikschule TonArts, einen seiner gesetzlichen Vertreter oder einem seiner Handlungs- oder Erfüllungsgehilfen.
Bei Vertragsschluss mit einem Handelsgewerbe treibenden Kaufmann oder diesem gleichzusetzenden Vertragspartnern, ist die Haftung der Musikschule TonArts auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die Musikschule TonArts haftet nicht für Arbeiten seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst worden sind.
Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens der Musikschule TonArts sind diesem unverzüglich telefonisch mitzuteilen und schriftlich per Einschreiben, zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte gegen die Musikschule TonArts hieraus nicht abgeleitet werden.
Die Musikschule TonArts haftet nicht für die urheberrechtliche und warenzeichenrechtliche Schutzfähigkeit selbst erarbeiteter Konzeptionen, deren Prüfung alleine der Vertragspartner auf seine Kosten vorzunehmen hat. Des Weiteren haftet die Musikschule TonArts nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Urheber-, Warenzeichen-, Ausstattungs-, Namens- und Firmenrechte Dritter entstanden sind, es sei denn, dass diese Schäden alleine auf einem Verhalten der Musikschule TonArts beruhen, von dem der Vertragspartner keine Kenntnis erlangt hatte.
Die Musikschule TonArts haftet nicht für Vermögensschäden, die durch seine Unterrichts- und Trainingstätigkeit entstehen.
Für Inhalte von Webseiten, auf die direkt oder indirekt innerhalb eines, von der Musikschule TonArts unterhaltenen, Internetauftrittes verwiesen wird, haftet ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Internetseite. Gleiches gilt für den Inhalt von anderen Anbietern übermittelter Daten.
§ 10 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für die Rechtsbeziehungen mit der Musikschule TonArts gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Chemnitz.
§ 11 - Kennzeichnung:
Die Musikschule TonArts ist berechtigt, an allen von der Musikschule TonArts erarbeiteten Konzepten seine Firma oder sein Logo bzw. Slogan anzubringen.
§ 12 - Datenschutz:
Der Vertragspartner wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen der Auftragsbearbeitung angegebenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes unternehmensintern elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Musikschule TonArts garantiert, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
Die Musikschule TonArts trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datenbestände vor einem unbefugten Zugriff oder Veröffentlichung, Veränderung oder Zerstörung durch Dritte schützen. Gleichwohl erkennen die Parteien an, dass eine absolute Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann.
§ 13 - Änderungen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Musikschule TonArts jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Veröffentlichung erfolgt in den Geschäftsräumen der Musikschule.
Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wirksam und haben keine Auswirkung auf bereits geschlossene Verträge.
§ 14 - Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen geltendes Recht verstoßen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der rechtswidrigen Bestimmung tritt eine sinngemäß gleiche Bestimmung, die jedoch rechtskonform ist.